Jobben in den Ferien: bis zu 1.200 € Freibetrag für Schülerinnen und Schüler

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Gilt für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen vom Jobcenter erhalten:
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Am 01.07. starten die Sommerferien.

Ein Ferienjob lohnt sich besonders, denn Erwerbseinkommen von bis zu 1.200 Euro wird nicht auf die Jobcenter- Leistungen angerechnet.

Symbolbild Geld in SchatulleDer Hintergrund: für Einkommen gilt für alle Erwerbstätigen ein monatlicher Grundfreibetrag von 100 €. Verdienste bis zu dieser Höhe werden grundsätzlich nicht vom Arbeitslosengeld 2 abgezogen, sondern können in voller Höhe einbehalten werden. Im Jahr sind das 1.200 €.

Schülerinnen und Schülern, die in den Ferien jobben, steht dieser Jahresbetrag für die Ferienmonate gebündelt zur Verfügung.

Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler an allgemein- oder berufsbildenden Schulen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die einen bis zu vierwöchigen Ferienjob aufnehmen und nicht bereits einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben.

Über diese Grenzen hinausgehendes Einkommen wird unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge angerechnet.

Für regelmäßige Schülerjobs gelten die bisherigen Monatsfreibeträge.