„Kindergeld auch nach Ende der Schulzeit!“
Schleswig-Holstein: 1,25 Milliarden € Kindergeld an 318.600 Eltern für 528.150 Kinder
„Kindergeld auch nach Ende der Schulzeit!“
Steht Ausbildungs- oder Studienbeginn an, reicht ein schriftlicher Nachweis
Rund 30.000 Schülerinnen und Schüler beenden zum Sommer in Schleswig-Holstein ihre Schulzeit. Zahlreiche Jugendliche starten mit einer Berufsausbildung, beginnen ein Studium, jobben oder gehen für einige Zeit ins Ausland.
„In dieser Lebensphase gibt es viele familiäre und persönliche Veränderungen, die auch den Anspruch auf Kindergeld betreffen können. Um das Kindergeld nahtlos weiterzahlen zu können, benötigen wir dazu entsprechende Mitteilungen und Nachweise der Eltern. Zurzeit werden durch die Familienkasse Nord Anschreiben an die Eltern verschickt, deren Kinder die Schule beendet haben und die älter als 18 Jahre sind“, erklärt die Leiterin der Familienkasse Nord, Grit Ehlers.
Veränderungen nach Ende der Schulausbildung sollten zeitnah mittels Übersendung des Nachweises an die Familienkasse Nord mitgeteilt werden. Eine Kopie der Studienbescheinigung oder des unterzeichneten Ausbildungsvertrages ist ausreichend. Zahlreiche Formulare zu unterschiedlichen Veränderungen stehen auch im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit.
Dauert die Unterbrechung länger als vier Monate seit Schulende, genügt der Nachweis, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, beispielsweise anhand von Bewerbungsschreiben und/oder Rückmeldungen dazu. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in wenigen Einzelfällen notwendig, z. B. wenn sich das Kind entscheidet, direkt in das Berufsleben zu starten, sich also um einen Arbeitsplatz bemüht.
Eltern können sich bei Bedarf auch telefonisch informieren. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 45555 30 zu erreichen.
Eltern aus Schleswig-Holstein richten mögliche Informationen oder Nachweise zu Kindergeldangelegenheiten bitte an die folgende Postanschrift:
Familienkasse Nord, 20069 Hamburg
Die Familienkasse Nord mit Sitz in Hamburg ist für die drei norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zuständig. Sie leistete im vergangenen Jahr 2018 folgende Zahlungen:
Region | Anzahl der Eltern(-teile) -gerundet- | Anzahl der Kinder -gerundet- | Ausgezahltes Kindergeld-in Euro- |
---|---|---|---|
Familienkasse Nord insgesamt |
693.660 | 1.131.100 | 2,66 Milliarden |
Hamburg | 208.175 | 341.700 | 823,1 Millionen |
Schleswig-Holstein | 318.600 | 528.150 | 1,25 Milliarden |
Mecklenburg-Vorpommern | 176.100 | 276.500 | 624,1 Millionen |
Die Familienkasse Nord ist wie folgt zu erreichen:
- Telefonisch, kostenfrei unter: 0800 4 5555 30
- Internet: www.familienkasse.de
- Post: Familienkasse Nord, 20069 Hamburg
- persönlich vor Ort in Hamburg, Flensburg, Elmshorn, Bad Oldesloe, Schwerin, Rostock, Stralsund, Neubrandenburg;