„Kindergeld auch nach Ende der Schulzeit!“
Steht Ausbildungs- oder Studienbeginn an, reicht ein schriftlicher Nachweis
Rund 30.000 Schülerinnen und Schüler beenden zum Sommer 2020 in Schleswig-Holstein ihre Schulzeit. Zahlreiche Jugendliche starten mit einer Berufsausbildung, beginnen ein Studium, jobben oder gehen ins FSJ.
„In dieser Lebensphase gibt es viele familiäre und persönliche Veränderungen, die auch den Anspruch auf Kindergeld betreffen können. Um das Kindergeld nahtlos weiterzahlen zu können, benötigen wir dazu entsprechende Mitteilungen und Nachweise der Eltern. Zurzeit werden durch die Familienkasse Nord Anschreiben an die Eltern verschickt, deren Kinder die Schule beendet haben und die älter als 18 Jahre sind“, erklärt der Leiter der Familienkasse Nord, Guntram Bombor.
Veränderungen nach Ende der Schulausbildung sollten zeitnah mittels Übersendung des Nachweises an die Familienkasse Nord mitgeteilt werden. Eine Kopie der Studienbescheinigung oder des unterzeichneten Ausbildungsvertrages ist – unter Angabe der Kindergeldnummer – völlig ausreichend. Zahlreiche Formulare zu unterschiedlichen Veränderungen stehen auch im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit.
Dauert die Unterbrechung länger als vier Monate seit Schulende, genügt der Nachweis, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, beispielsweise anhand von Bewerbungsschreiben und/oder Rückmeldungen dazu. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in wenigen Einzelfällen notwendig, zum Beispiel, wenn sich das Kind entscheidet, direkt in das Berufsleben zu starten, sich also um einen Arbeitsplatz bemüht.
Eltern können sich bei Bedarf auch telefonisch informieren. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 45555 30 zu erreichen.
Für Eltern in Schleswig-Holstein gelten die folgenden Kommunikationswege:
- Postanschrift, zentral, alle Schreiben an:
Familienkasse Nord, 20069 Hamburg - oder telefonisch:
0800 4 5555 30 (kostenfrei)
Die Familienkasse Nord mit Sitz in Hamburg ist für die drei norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zuständig. In den ersten fünf Monaten des Jahres erhielten Eltern aus Schleswig-Holstein insgesamt 588 Millionen Euro an Kindergeld ausgezahlt.
Region | Anzahl Elternteile | Anzahl Kinder | Ausgezahltes Kindergeld (gerundet) in Euro |
Hamburg | 213.886 | 352.826 | 370 Mio. |
Schleswig-Holstein | 346.721 | 574.522 | 588 Mio. |
Mecklenburg-Vorpommern | 182.896 | 289.662 | 301 Mio. |
Tabelle: Stand Mai 2020, ausgezahltes Kindergeld in den Monaten Januar bis Mai 2020
Kinderbonus als Unterstützung für Familien – erste Informationen
Familien sollen mit 300 Euro Kinderbonus unterstützt werden, da sie während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Den Kinderbonus soll es für jedes Kind geben, für das auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Ein Antrag ist nicht nötig.
Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets, wie der Koalitionsausschuss jüngst beschlossen hat. Wann Familien mit der finanziellen Hilfe rechnen können, hängt vom weiteren Verfahren der Gesetzgebung ab. Insgesamt wird der Bund 4,3 Milliarden Euro für
den Kinderbonus aufwenden.
Die Familienkasse informiert über Auszahlung
Eltern müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Sie werden sobald wie möglich von ihrer Familienkasse über die Auszahlung informiert. Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) verrechnet. Das teilt das Bundesministerium für Familie in seiner aktuellen Meldung Corona-Konjunkturpaket: Starker Impuls für Familien und Kinder mit.
Weitere Hilfe für Familien: Notfall-KiZ
Familien, deren Einkommen wegen der Corona-Krise nicht mehr zum Lebensunterhalt reicht, können derzeit mit dem „Notfall-KiZ“ leichter den Kinderzuschlag bekommen.
Mehr Informationen zum Notfall-KiZ erhalten Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Das ist der Notfall-KiZ.