Wichtiger Hinweis für Leistungsberechtige, die sich in Ausbildung oder Studium befinden
Zum 01.08.2019 wurden BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld erhöht. Bitte legen Sie nach Erhalt den geänderten Bescheid in ihrem Jobcenter vor. Nur so lassen sich möglich Überzahlungen und damit Rückzahlungen vermeiden